Das Wichtigste in Kürze
- Fast jede geschäftliche Website braucht ein Impressum nach § 5 Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) und eine Datenschutzerklärung nach DSGVO.
- Cookies und Tracking, die nicht technisch notwendig sind, brauchen eine vorherige Einwilligung (§ 25 TDDDG).
- Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz gilt seit dem 28. Juni 2025 für bestimmte Angebote an Verbraucher – Kleinstunternehmen sind bei Dienstleistungen ausgenommen.
Impressum nach § 5 DDG
Seit Mai 2024 regelt das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) die Impressumspflicht. Es hat das frühere Telemediengesetz (TMG) abgelöst. Inhaltlich hat sich wenig geändert, aber Verweise auf „§ 5 TMG“ in alten Impressen sind veraltet.
Typische Pflichtangaben sind:
- vollständiger Name bzw. Firmenname und Rechtsform,
- ladungsfähige Anschrift (kein Postfach),
- schnelle elektronische Kontaktmöglichkeit, in der Regel E-Mail und Telefon,
- Registereintrag mit Registergericht und Nummer, falls vorhanden,
- Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, falls vorhanden,
- bei reglementierten Berufen: Kammer, Berufsbezeichnung und berufsrechtliche Regelungen.
Das Impressum muss leicht erkennbar und von jeder Seite aus mit höchstens zwei Klicks erreichbar sein. Üblich ist ein Link im Footer.
Datenschutzerklärung nach DSGVO
Sobald Deine Website personenbezogene Daten verarbeitet – und das tut sie praktisch immer, schon durch Server-Logs mit IP-Adressen –, brauchst Du eine Datenschutzerklärung. Sie beschreibt, welche Daten wofür verarbeitet werden, auf welcher Rechtsgrundlage, wie lange und an wen sie weitergegeben werden.
Die Datenschutzerklärung muss zu Deiner tatsächlichen Website passen. Kopierte Texte, die Dienste erwähnen, die Du nicht nutzt, oder eingesetzte Dienste verschweigen, sind ein häufiger Fehler.
Häufige Stolperfallen
- Google Fontswerden direkt von Google-Servern geladen, statt lokal eingebunden zu sein.
- Kontaktformulareohne Hinweis auf die Datenverarbeitung oder ohne verschlüsselte Verbindung (HTTPS).
- Eingebettete Videos und Karten, die schon beim Seitenaufruf Daten übertragen.
Cookie-Einwilligung nach § 25 TDDDG
Das Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz (TDDDG), früher TTDSG, regelt den Zugriff auf Informationen im Endgerät – also unter anderem Cookies. Technisch notwendige Speicherungen sind ohne Einwilligung erlaubt. Für Analyse, Marketing oder externe Inhalte brauchst Du in der Regel eine vorherige, freiwillige Einwilligung.
Ein gutes Einwilligungs-Banner:
- lädt keine einwilligungspflichtigen Dienste, bevor zugestimmt wurde,
- bietet „Ablehnen“ genauso einfach an wie „Akzeptieren“,
- erlaubt, die Entscheidung später zu ändern.
Barrierefreiheit: Was das BFSG bedeutet
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) gilt seit dem 28. Juni 2025. Es betrifft nicht jede Website, sondern bestimmte Produkte und Dienstleistungen für Verbraucher, vor allem den elektronischen Geschäftsverkehr: Online-Shops sowie Websites und Apps, über die Verbraucher Verträge abschließen.
Wichtige Ausnahme: Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen anbieten, sind ausgenommen. Als Kleinstunternehmen gilt, wer weniger als zehn Personen beschäftigt und entweder höchstens 2 Millionen Euro Jahresumsatz oder höchstens 2 Millionen Euro Jahresbilanzsumme hat.
Eine reine Informations-Website ohne Bestell- oder Buchungsfunktion fällt nach gängiger Einordnung in der Regel nicht darunter. Bei Shops und Buchungssystemen mit Vertragsschluss lohnt sich eine Prüfung im Einzelfall. Informationen bietet die Bundesfachstelle Barrierefreiheit.
Weitere Punkte, je nach Website
- Online-Shop:AGB, Widerrufsbelehrung, Versand- und Zahlungsinformationen, Preisangaben inklusive Mehrwertsteuer. Mehr zu Shops findest Du bei unseren Shopify-Onlineshops.
- Bilder und Texte:Nutze nur Material, für das Du die Rechte hast, und notiere Bildnachweise, wenn die Lizenz sie verlangt.
- Kundenbewertungen:Wer Bewertungen auf der eigenen Website zeigt, muss Angaben dazu machen, ob und wie geprüft wird, dass sie von echten Kunden stammen.
Kurze Checkliste
- Impressum aktuell und mit Verweis auf § 5 DDG statt TMG?
- Datenschutzerklärung passt zu allen eingesetzten Diensten?
- Schriften lokal eingebunden?
- Einwilligung vor Tracking und externen Inhalten?
- HTTPS auf allen Seiten?
- Shop oder Buchung: BFSG-Pflicht geprüft?
Dieser Artikel ersetzt keine Rechtsberatung. Zuletzt geprüft: Oktober 2026.



